Verarbeitungsverzeichnis automatisieren
Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO) lässt sich aus realen Datenbeständen generieren — samt Löschkonzept.
Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) nach Art. 30 DSGVO ist für die meisten Unternehmen Pflicht. Es dokumentiert, welche personenbezogenen Daten zu welchem Zweck, auf welcher Rechtsgrundlage und wie lange verarbeitet werden. Klassisch wird es in Tabellen manuell gepflegt — und ist dadurch fast immer veraltet.
Der bessere Weg: das Verzeichnis aus den realen Datenbeständen generieren. Wenn ein System weiß, welche personenbezogenen Daten tatsächlich wo liegen, lässt sich das VVT automatisch ableiten und aktuell halten — und daraus auch ein belastbares Löschkonzept entwickeln.
MangoSeeds Register erzeugt Verarbeitungsverzeichnis und Löschkonzept aus echten Daten — generiert statt mühsam gepflegt, jederzeit aktuell.
Häufige Fragen
Wer braucht ein Verarbeitungsverzeichnis?
Grundsätzlich jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet. Ausnahmen gelten für sehr kleine Organisationen, sind aber eng gefasst (Art. 30 Abs. 5 DSGVO).
